AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
BONITO TV-Produktionsgesellschaft mbH
(nachfolgend: BONITO) für den Erwerb
einer Eintrittskarte für die
Die Harald Schmidt Show
I. Erhalt einer Karte
1. Der Kunde kauft telefonisch bei dem von BONITO beauftragten Ticketservice eine/mehrere Eintrittskarte(n). Der Ticketservice ist Vermittlungsstelle. Vertragliche Beziehungen kommen allein zwischen dem Kunden und BONITO zustande.
2. Der Kunde versichert, dass er die Karte(n) zu einem Zweck erwirbt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
3. Der Kunde erhält eine schriftliche Buchungsbestätigung.
4. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist der Kaufpreis einschließlich Bearbeitungsgebühr, Versandkosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer fällig.
5. Gegen Vorlage der Original-Buchungsbestätigung, des Personalausweises und eines Zahlungsbelegs über den Kaufpreis einschließlich Bearbeitungsgebühr, Versandkosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer kann der Kunde am Produktionstag der Aufzeichnung, seine Karte(n) zu den angegebenen Zeiten an der Abendkasse in Empfang nehmen.
II. Bedingungen für den Zugang ins Studio
1. Personen unter 16 Jahren haben keinen Zutritt zum Studio.
2. Gleiches gilt für alkoholisierte Personen.
3. Das Mitführen von Ton- und Bildaufzeichnungsgeräten ist nicht gestattet.
4. Handys dürfen nicht mit ins Studio genommen werden, weil sie die Studiotechnik stören können.
5. Jacken, Mäntel und Taschen müssen an der Garderobe abgegeben werden. Die Aufbewahrung ist kostenlos.
6. Der Zuschauer hat im Studio den Anweisungen der Mitarbeiter von BONITO Folge zu leisten.
III. Haftung
1. Für im Studio oder im Studiofoyer verlorene Gegenstände übernimmt BONITO keine Haftung.
2. BONITO haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Diese Freizeichnung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
IV. Einwilligung
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung willigt der Zuschauer ein, dass BONITO ohne besondere Vergütung Bildaufnahmen des Zuschauers herstellt und sendet oder senden läßt sowie von den hergestellten Aufnahmen Aufzeichnungen herstellt und diese selbst oder durch Dritte ausstrahlt und auch sonst in den Bereichen der audiovisuellen sowie in den Printmedien nutzt. Die vorgenannte Berechtigung ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.
V. Unübertragbarkeit der Forderung/Platzkarte
1. Die Abtretung der Forderung, die durch die Buchungsbestätigung dokumentiert wird, ist ausgeschlossen.
2. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, es zu unterlassen, über die Platzkarte(n) zu gewerblichen Zwecken und/oder zu einem höheren als dem auf dem Buchungsbeleg angegebenen Preis zu verfügen.
3. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in V.2. enthaltene Verpflichtung zahlt der Erwerber eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Eintrittspreises.
4. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Eigentum an der Platzkarte nur unter der auflösenden Bedingung übertragen wird, dass sich der Kunde einer Verfügung über die Platzkarte zu einem höheren als dem auf der Karte angegebenen Preis enthält. Ebenso ist die Abtretung der in der Eintrittskarte verbrieften Forderung zum Zweck der Erzielung eines höheren als dem auf der Karte angegebenen Preis ausgeschlossen.
VI. Stornierung/Umbuchung
1. Ist der Kunde verhindert, an der Veranstaltung zu dem gebuchten Termin teilzunehmen, besteht die Möglichkeit, den Vertrag aufzuheben. Soweit der Kunde seine Verhinderung innerhalb eines Zeitraums von mehr als 10 Tagen vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail (ticket@bonito-tv.com) mitteilt, erhält er den Kaufpreis erstattet. Soweit der Kunde den Vertrag innerhalb eines Zeitraums von weniger als 10 Tagen vor dem Veranstaltungstermin storniert, erhält er den Kaufpreis erstattet, allerdings wird für die Umbuchung oder Stornierung eine Gebühr in Höhe von € 6,50 erhoben.
2. Holt der Kunde die Platzekarte(n) ohne Mitteilung seiner Verhinderung ( vgl. VI.1.) am Veranstaltungsort nicht bis zu den angegebenen Zeiten (Buchungsbestätigung) ab, werden die Karten ersatzlos anderweitig vergeben.
3. Für den Fall, dass eine Veranstaltung aus produktionsbedingten Gründen ausfällt, erhält der Kunde nach seiner Wahl entweder den Kaufpreis erstattet oder eine Buchungsbestätigung für einen anderen Termin. Weitergehende Ersatzansprüche des Kunden bestehen nicht.
VII. Schlussbestimmungen
1. Sollte eine Bestimmung ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Parteien am besten entspricht. Das gleiche gilt im Fall einer Vertragslücke.
2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Köln.
3. Alle Rechtsbeziehungen, die im Zusammenhang mit der Eingehung, Durchführung oder Beendigung dieses Vertrages entstehen, sind nach dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zu beurteilen. Dies gilt auch dann, wenn sie auf deliktischer oder sonstiger gesetzlicher Grundlage beruhen.






